Jeder Unternehmer ist darauf bedacht, seinen Kundenstamm zu erhalten und gleichzeitig neue Kunden zu akquirieren. Nicht nur in großen Unternehmen, sondern gerade in kleineren, ortsansässigen Betrieben (zum Beispiel des Einzelhandels) können Kundenabwanderungen zu massiven Umsatzeinbußen und im schlimmsten Fall zum Bankrott führen. Nicht immer zeigen sich Unternehmen bei der Kundengewinnung seriös, sondern schaden wissentlich einem oder mehreren Mitbewerbern.
Wenn sich einer Ihrer Konkurrenten im unternehmerischen Wettbewerb illegal geschäftsschädigend gegen Sie zeigt, dann helfen Ihnen die Wirtschaftsdetektive der Kurtz Detektei Münster, diesem Treiben Einhalt zu gebieten: 0251 7009 0014.
Eine über Jahre treue Stammkundin betritt ein kleines Lebensmittelfachgeschäft am Rand einer Großstadt und begrüßt den Inhaber mit den Worten: "Es gibt Ihr Geschäft ja doch noch!" Der Inhaber ist sichtlich verwirrt und fragt genauer nach, woraufhin ihm die Kundin mitteilt, dass sie in der Adventszeit 2014 in der Innenstadt einkaufen war und ihr vom Inhaber eines Konkurrenzbetriebes mitgeteilt wurde, dass dieses Geschäft geschlossen sei. Auf ihre Nachfrage, ob derjenige wüsste, warum das Geschäft am Stadtrand geschlossen habe, erzählte er ihr, dass man Ungeziefer in den Lebensmitteln und den Lagerräumen gefunden habe und außerdem die Kunden beim Abwiegen der Ware betrogen worden seien, so dass die Kundschaft abwanderte. Er selbst biete im Gegensatz dazu nur allerbeste Qualität an und würde auch die Lebensmittel korrekt auswiegen. Die Kundin war entsetzt, glaubte ihm aber letztlich und kaufte fortan bei ihm.
Die Lebensmittel seien minderwertig und die Hygiene katastrophal, behauptete ein Ladenbesitzer über ein Konkurrenzgeschäft.
Dem Inhaber des kleinen Betriebes am Stadtrand ist nun klar, warum in den letzten Monaten die Umsätze rückläufig waren. Er nimmt sich vor, seinen Anwalt einzuschalten, und
bittet die Stammkundin, ihre Aussagen schriftlich zu bestätigen, damit er eine Handhabe gegen den Konkurrenten hätte. Die Kundin verweigert dies aber, da sie sich nicht in Rechtsstreitigkeiten
involviert sehen will. Der Geschädigte muss sich also nach einer alternativen Nachweisführung umsehen.
Hilfe suchend wendet sich der Inhaber an die Detektive der Kurtz Wirtschaftsdetektei Münster und überträgt ihnen die Beweiserbringung in der Angelegenheit. Unsere Ermittler betreten das Geschäft des Konkurrenten legendiert als vermeintliche Kunden des Einzelhandelsbetriebs am Stadtrand und bekommen die gleichen Aussagen vom Inhaber des Konkurrenzunternehmens zu hören wie bereits zuvor die Kundin. So können unsere Münsteraner Detektive die unlautere Kundenabwerbung dokumentieren und unserem Auftraggeber gerichtsverwertbare Beweise in Form mehrfacher schriftlicher und bei Bedarf natürlich auch mündlicher Zeugenaussagen übergeben.
Nicht nur die Verbreitung von Lügen, sondern bspw. auch das Beschönigen der eigenen Fähigkeiten bzw. Waren, das Versprechen von Zugeständnissen (z.B. Rabatte, Präsente u.ä.) nach Kauf- oder Vertragsabschluss, irreführende Angaben über das eigene Angebot sowie die Bestechung von Kunden sind Mittel des unlauteren Wettbewerbs, denen sich Unternehmen immer häufiger gegenüber sehen. Oftmals erfahren Sie als Unternehmer gar nicht, was der Konkurrent über Sie und Ihr Unternehmen verbreitet und wundern sich über rückläufige Einnahmen. In diesem Fall sollten Sie unsere Wirtschaftsermittler in Münster kontaktieren, um sich effektiv dagegen wehren zu können. Unsere Detektive beraten Sie hierzu gern in einem unverbindlichen Gespräch unter der Rufnummer 0251 7009 0014.
*Hinweis: Alle Einsätze der Kurtz Detektei Münster und Westfalen werden vom Hafenweg in Münster aus bearbeitet. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten oder -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei Münster und Westfalen, sofern nicht explizit anders ausgewiesen. Wir können Ihnen bundesweit günstige Anfahrtspauschalen bieten, Gleiches gilt für zahlreiche Regionen im Ausland. In ländlichen Gebieten erfolgt die Berechnung in der Regel von der nächstgrößeren Stadt. Weitere Informationen zu den Honoraren finden Sie hier und zu den Einsatzorten hier.
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