Ein Rendezvous mit einer jungen, attraktiven Frau – welcher Junggeselle sagt da schon nein? Herr Lotte jedenfalls, späterer Auftraggeber unserer Detektei in Osnabrück*, freute sich über die Gelegenheit, einen netten Abend zu verbringen und dabei vielleicht sogar eine neue Herzensdame zu finden. Im Verlauf des Dates stellte sich allerdings schnell heraus, dass der Funke wohl nicht überspringen würde. Seine Begleiterin, Frau Fröhlich, war zwar Single und sehr hübsch anzusehen, entsprach intellektuell und zwischenmenschlich aber eher nicht den Vorstellungen unseres Klienten. Doch körperliche Bedürfnisse hat der Mensch schließlich auch und so kam es im Anschluss an das Date zu einem One-Night-Stand. Für den Auftraggeber unserer Detektive in Osnabrück war die Angelegenheit damit im wahrsten Sinne des Wortes erledigt. Man hatte sich darauf geeinigt, es bei diesem einen Treffen zu belassen.
Entsprechend überrascht war Herr Lotte, als er acht Wochen später einen Anruf von Frau Fröhlich erhielt, bei dem sie ihm mitteilte, dass sie von ihm schwanger sei. Unser Klient musste diesen Schock erst einmal sacken lassen. Welcher Mann wünscht sich schon ein Kind von einem One-Night-Stand? Und überhaupt hatte Frau Fröhlich vor dem ungeschützten Geschlechtsverkehr behauptet, die Antibabypille zu nehmen – konnte Herr Lotte wirklich diese unsagbar niedrige Wahrscheinlichkeit getroffen haben, dass ein einmaliger Verkehr gerade in die fruchtbare Zeit fiel und die Antibabypille genau zu diesem Zeitpunkt versagte? Er fühlte sich noch nicht bereit für ein Kind – erst recht nicht mit einer einigermaßen Fremden – und teilte Frau Lotte mit, dass er die Abtreibung wünsche. Die Schwangere war hiermit einverstanden, erklärte aber, die Kosten von circa 4.000 € nicht tragen zu können (hätte Herr Lotte den Suchbegriff "Abtreibungskosten" gegoogelt, wäre ihm aufgefallen, dass diese Summe weit über den tatsächlichen Beträgen liegt). Aus Verantwortungsbewusstsein traf sich der Klient unserer Privatdetektei in Osnabrück mit Frau Fröhlich und überreichte ihr die gesamten 4.000 € in bar. Selbstverständlich werde er ihr auch beim Abtreibungstermin beistehen. Als dieser – nach angeblicher zweimaliger Verschiebung – an einem Samstag endlich gekommen war, wartete Herr Lotte vergeblich vor der Abtreibungsklinik auf das Eintreffen der vermeintlichen Kindesmutter. Auf Nachfrage am Empfang wurde ihm mitgeteilt, dass Frau Fröhlich hier weder einen Termin vereinbart habe, noch auf andere Art bekannt sei.
In der Folge reagierte Frau Fröhlich nicht mehr auf Anrufe, weswegen Herr Lotte unsere Wirtschaftsdetektei in Osnabrück beauftragte, den Fall zu untersuchen. Gab es wirklich eine Schwangerschaft oder war er einem perfiden Trickbetrug zum Opfer gefallen? Unseren Ermittlern stellte sich direkt ein Problem: der Anfangspunkt. Denn der Wahrheitsgehalt aller Informationen, die Herr Lotte über die Zielperson hatte – und das waren ohnehin nicht viele –, musste angesichts des Betrugsverdachts angezweifelt werden. Schließlich würde ein gewitzter Betrüger kaum seinen echten Namen preisgeben, und auch die weiteren Aussagen der vorgeblich Schwangeren aus dem Smalltalk, den beide geführt hatten, konnten frei erfunden sein. Zudem handelte es sich mit nicht allzu geringer Wahrscheinlichkeit um eine Wiederholungstäterin, die entsprechend vorsichtig und abgeklärt vorgegangen sein dürfte. Eine Adresse hatte Herr Lotte sowieso nie erfragt, zum Geschlechtsverkehr war es in seiner Wohnung gekommen. Wo also ansetzen?
Die einzige gesicherte Information, die unseren Privatdetektiven in Osnabrück zur Verfügung stand, war, dass die Gesuchte die bekannte Telefonnummer tatsächlich nutzte oder zumindest früher genutzt hatte. Wahrscheinlich handelte es sich um eine Prepaid-Karte, für deren Registrierung man frei erfundene Personendaten nutzen kann, da die meisten Anbieter keine Identitätsprüfung vornehmen. Glücklicherweise bestehen in unserer Detektei unter günstigen Umständen Möglichkeiten, mit diesem eher vagen Ansatzpunkt zu Ergebnissen zu kommen. Jene günstigen Umstände waren in diesem Fall gegeben und so ermittelten wir im ersten Schritt erfolgreich die Adresse der Zielperson in Osnabrück.
Mit der Feststellung des Wohnortes ging noch nicht die Ermittlung der weiteren personenbezogenen Daten einher. Eine Frau Fröhlich jedenfalls stand in keinem ermittelbaren Zusammenhang zu dieser Adresse. Anhand eines Fotos der Zielperson, das Herr Lotte auf seinem Laptop gespeichert hatte, würden unsere Detektive in Osnabrück die Gesuchte bei einer Observation der Wohnadresse identifizieren können, um auf diese Weise zu weiteren Feststellungen zu gelangen. Das Foto lag dem Auftraggeber deshalb vor, weil das Kennenlernen über ein Online-Datingportal stattgefunden und sich Herr Lotte von dort das Bild heruntergeladen hatte, um sein Date beim Treffen erkennen zu können. Das Online-Profil der Dame war in der Zwischenzeit gelöscht worden.
Ein zweiköpfiges Ermittlerteam startete die Observation am Wohnobjekt der Zielperson, einem sanierungsbedürftigen Mehrfamilienhaus. Kurz nach der Positionierung der Detektive fuhr ein Fahrzeug vor, aus dem ein Mann mit kurzgeschorenem Haar und Bomberjacke ausstieg, gefolgt von der Zielperson. Die Dame steckte sich eine Zigarette an – ein Schwangerschaftstabu –, während der Mann zwei Kleinkinder vom Rücksitz auf den Gehweg hob. Da es sich um einen sonnigen Septembertag handelte, trug die Zielperson ein enges Top und darüber ein offenes dünnes Jäckchen. Inzwischen waren 13 Wochen seit dem Date mit Herrn Lotte vergangen, doch die Zielperson präsentierte sich gertenschlank, fast dürr, und zeigte keinen Bauchansatz. Nachdem sie aufgeraucht hatte, ging sie ins Haus und kam ein paar Minuten später mit Sonnenbrille und Strandtasche zurück zum Auto. Alle vier Personen fuhren ab, verfolgt von unserem Detektiv-Team in Osnabrück.
Die Fahrt ging zunächst zu einem Einkaufsmarkt und danach zum Attersee, wo sich die Zielperson und ihr Begleiter ans Ufer legten, während sich die Kinder allein und ohne wirkliche Aufsicht durch die mutmaßlichen Eltern auf der dortigen Spielanlage beschäftigten. Gegen Mittag, als die Temperaturen noch um ein paar Grad gestiegen waren, zog die Zielperson die Überbekleidung aus und legte sich im Bikini hin. Auch jetzt war kein Bauchansatz zu erkennen. Die Familie blieb bis zum fortgeschrittenen Nachmittag am Strand und fuhr anschließend wieder zur Wohnadresse, die alle gemeinsam betraten. Mittels einer Legende brachte einer unserer Privatdetektive in Osnabrück durch eine diskrete Befragung im Haus den Namen der Zielperson in Erfahrung und auch, dass sie dort seit mehreren Jahren zusammen mit ihrem Ehemann (!) und den gemeinsamen Kindern lebe.
Der betreffende Ermittler war durch die Maßnahme "verbrannt" und konnte in diesem Fall deshalb nicht mehr für weitere Observationen eingesetzt werden. Stattdessen fuhr er zur Abtreibungsklinik, um dort zu recherchieren. Schnell stellte sich heraus, dass es sich zwar um eine medizinische Einrichtung mit gynäkologischer Abteilung handelte, man dort aber am Wochenende keine Abtreibungen durchführte. Der Termin, an dem Herr Lotte vergeblich vor Ort gewartet hatte, war ein Samstag gewesen.
Am Wohnobjekt tat sich indes nichts Relevantes mehr, weswegen unser dort verbliebener Ermittler die Observation am Abend einstellte.
Die Erkenntnisse des ersten Ermittlungstages hatten den Betrugsverdacht erhärtet. Zum einen war kein Babybauch zu sehen, was aber – zugegeben – auch an einer tatsächlich stattgefundenen Abtreibung gelegen haben könnte. Zum anderen hatte die Zielperson in so vielerlei Hinsicht gelogen, dass die Indizien einigermaßen erdrückend waren: Die Dame lebte weder als Single, noch war sie kinderlos. Außerdem wohnte sie in einem eher sozialschwachen Objekt und weder sie selbst noch ihr Ehemann waren am Observationstag einer Erwerbstätigkeit nachgegangen, obwohl sich "Frau Fröhlich" Herrn Lotte als Immobilienmaklerin vorgestellt hatte. Gut möglich, dass das Ehepaar seinen Lebensunterhalt einvernehmlich durch gewerbsmäßigen Trickbetrug erschlich. Eine Folgeobservation unserer Wirtschaftsdetektive in Osnabrück sollte diesen Verdacht mit weiteren Indizien unterlegen (eindeutige Beweise, bspw. durch die Beobachtung oder gar legendierte Provozierung eines weiteren Betrugsfalls, würden in dieser Fallkonstellation wohl nur mit viel Geduld und somit hohen Detektivkosten zu ermitteln sein).
Am Folgetag verließ die Zielperson früh das Haus und fuhr von dort zum Jobcenter am Johannistorwall. Nach einer guten Stunde kehrte sie zu ihrem Fahrzeug zurück und fuhr wieder zu ihrer Wohnung. Circa 40 Minuten später ging die gesamte Familie zum Auto und stieg ein, der Vater trug eine große Sporttasche bei sich. Die Eltern luden die Kinder an einem Wohnhaus in Osnabrück ab; bei einer späteren Kontrolle fanden die Ermittler den Nachnamen der Familie am Klingelschild – vermutlich handelte es sich um Großeltern, Tanten oder Ähnliches. Anschließend fuhren Zielperson und Ehemann zu einem Fitnesscenter, wo sie an ihrer Attersee-Strandfigur arbeiteten. Danach führten sie die Observanten unserer Detektei in Osnabrück zurück zum Haus der Verwandten, blieben eine ganze Weile im Objekt und fuhren schließlich mit den Kindern wieder zum eigenen Wohngebäude, das sie an diesem Tag nicht mehr verließen.
Durch die am zweiten Observationstag weiterhin ausbleibende Erwerbstätigkeit und den Besuch der Zielperson beim Jobcenter wurde die Vermutung Arbeitslosigkeit bestärkt. Die bisherigen Erkenntnisse reichten Herrn Lotte aus. Allein schon, dass ein Ehemann existierte, führte zwangsläufig zu der Frage, wie die vermeintlich Schwangere überhaupt wissen konnte, von welchem der beiden Herren das angebliche Baby stammte. Für den Auftraggeber unserer Detektive in Osnabrück stand nach den Ermittlungen fest: Er war von Trickbetrügern hereingelegt worden. Entsprechend leitete er zivil- und strafrechtliche Maßnahmen gegen seine Partnerin bei einem One-Night-Stand ein, der ihm wohl als der nervenaufreibendste und teuerste seines Lebens in Erinnerung bleiben dürfte. Hoffen wir, dass er zumindest für den finanziellen Aspekt entschädigt werden wird.
Alle Namen und Orte sind selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.
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