Neben Ermittlungen in Sorgerechtsverfahren zählt die Überprüfung von Angaben zu Einkommens- und Lebensverhältnissen im Zuge von Unterhaltsvereinbarungen zu den häufigsten Gründen für die Beauftragung unserer Privatdetektei in Münster. Gern übernehmen wir auch Ihren Fall: 0251 7009 0014.
Unterhaltszahlungen sind bundesweit ein großer Streitpunkt im Beziehungsgeflecht unzähliger ehemaliger Liebespaare. Manch einer blüht in diesen Situationen zu einer Kreativität auf, die seinem sonstigen Verhalten fremd zu sein scheint und mit der er oder sie quasi den Höhepunkt des persönlichen kreativen Schaffens erreicht – und zwar durch das Verschleiern der eigenen Lebens- und Vermögensverhältnisse; das betrifft Unterhaltspflichtige genauso wie Unterhaltsempfänger. Gehaltserhöhungen und Stellenwechsel werden verschwiegen, Vermögen kommt auf verschlungenen Wegen abhanden, dafür werden akute finanzielle Engpässe vorgeschoben, um widerrechtlich einen höheren Unterhaltsanspruch zu generieren bzw. weniger Unterhalt zahlen zu müssen. Weitere gern genutzte Varianten von Unterhaltsbetrug sind beispielsweise verschwiegene – unterhaltsrelevante – Ausbildungsvergütungen für unterhaltsberechtigte Kinder oder das Verheimlichen einer neuen Lebenspartnerschaft.
Recherchen in Datenbanken, hervorragende Kontakte zu Behörden und viele weitere Informationsquellen sind unseren IHK-zertifizierten Privatdetektiven in Münster bei der Vermögens- und Einkommensermittlung dienlich, um den Wahrheitsgehalt der im Unterhaltsverfahren gemachten Angaben zu überprüfen. Gern informieren wir Sie ausführlich und unverbindlich zu den fallspezifischen Ermittlungsmethoden und den damit verbundenen Detektivhonoraren. Senden Sie uns Ihre Anfrage in einer E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-muenster.de oder melden Sie sich telefonisch bei unserer Detektei in Münster.
In einigen Branchen ist Schwarzarbeit weit verbreitet; das Baugewerbe gehört zweifellos dazu. Neben dem inhärenten Betrug an der Allgemeinheit gereicht Schwarzarbeit oft genug auch zu erheblichem individuellen Schaden an Dritten.
Es gibt zahlreiche Faktoren, die sich auf die Höhe des zu zahlenden bzw. des zu erhaltenden Unterhalts auswirken. Wenn der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin zum Beispiel eine neue Lebensgemeinschaft eingeht, entfällt der Anspruch auf Trennungsunterhalt bzw. nachehelichen Unterhalt oft ganz, weshalb viele Betroffene dazu neigen, derlei veränderte Lebensumstände zu verschweigen, oft unter Aufwendung erheblicher Anstrengungen. Selbiges gilt für Beschäftigungsverhältnisse: Statt – wie zu Ehezeiten üblich – Überstunden zu machen, entfallen diese angeblich plötzlich. Oder ein lukrativer Nebenjob wird angenommen, ohne dies dem Ex-Partner zu kommunizieren; im Extremfall ist die Tätigkeit nicht einmal beim Finanzamt angemeldet (Schwarzarbeit). In solchen Konstellationen kommt zum Unterhaltsbetrug auch noch Steuer- und Sozialbetrug hinzu, was durchaus sogar strafrechtliche Konsequenzen zeitigen kann. Das heißt aber auch: Erfolgt der positive Nachweis solcher unangemeldeter Tätigkeiten im Zuge der Ermittlungen unserer Münsteraner Privatdetektive, erhalten unsere Klienten ein zusätzliches Druckmittel – die Androhung der Anzeige des Delikts bei den Behörden –, mit dem sie ihre Ansprüche in außergerichtlichen Verhandlungen besser durchsetzen können.
Ferner sind Unterhaltsempfänger wie auch -pflichtige per Gesetz angehalten, neu erworbene Vermögenswerte wie Lotteriegewinne und vor allem Erbschaften und Ähnliches anzugeben, da natürlich auch diese Einfluss auf die Höhe des Unterhalts haben. Allein die Mutmaßung, dass der oder die Ex es bei den unterhaltsrelevanten Angaben nicht so genau nehmen könnte, reicht für eine Neuberechnung freilich nicht aus. Und auch Einkommensrecherchen sind nur ein Teil unserer zahlreichen Möglichkeiten, Unterhaltsbetrüger zu überführen. Unsere qualifizierten Detektive aus Münster sind routinierte Observanten und verfügen über langjährige Erfahrungen in der gerichtsfesten Aufklärung von Betrugsfällen unterschiedlichster Ausformungen. Mithilfe des obligatorischen Ermittlungsberichtes nach Abschluss unserer Tätigkeit steht Ihnen, bei Bestätigung des Anfangsverdachts, die Geltendmachung Ihrer Ansprüche auf dem Rechtsweg offen. Gern beraten wir Sie ausführlich zu Ihrem speziellen Fall. Nutzen Sie für Ihre unverbindliche Anfrage bitte unser Kontaktformular, senden Sie uns eine E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-muenster.de oder rufen Sie uns an: 0251 7009 0014.
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