Unsere IHK-zertifizierten Wirtschaftsdetektive aus Münster überprüfen Arbeitnehmer beim Verdacht auf die Ausübung nicht genehmigter Nebentätigkeiten und verschaffen ihren Auftraggebern im Bestätigungsfall gerichtsverwertbares Beweismaterial: 0251 7009 0014.
In vielen Fällen spricht wenig gegen eine Zweitbeschäftigung, allerdings wird ein Arbeitgeber seine Zustimmung zum Nebenjob zurückziehen, wenn er feststellt, dass der Mitarbeiter in seinen Leistungen in der Hauptbeschäftigung nachlässt, zum Beispiel weil er übermüdet zur Arbeit erscheint und gar ein "kleines Nickerchen im Büro" hält. Überarbeitung äußert sich in Konzentrationsmängeln, Müdigkeit und Überreiztheit. Das alles verheißt negative Auswirkungen auf die Verhaltensweisen gegenüber Kunden und Lieferanten und wirkt sich negativ auf die Reputation sowie, in vielen Fällen, auch auf den Umsatz aus. Die Rücknahme oder Verweigerung der Zustimmung zu einer Nebentätigkeit hält manchen Angestellten nicht davon ab, diese trotzdem heimlich weiter auszuüben. Er verschweigt seinem Erstarbeitgeber den Zweitjob und meldet oft genug die Nebenbeschäftigung auch nicht bei der Finanzbehörde und beim Sozialversicherungsträger an, macht sich also zusätzlich noch der Schwarzarbeit schuldig. Unsere erfahrenen Detektive aus Münster sind in der Lage, sowohl die bei den Behörden hinterlegten Beschäftigungsdaten ihrer Zielpersonen zu ermitteln als auch – im Falle von Schwarzarbeit – diese anhand eingehender Observationen zu überführen. Die akribische Dokumentation der beobachteten Aktivitäten des verdächtigten Mitarbeiters resultiert bei der Detektei Kurtz stets in einen gerichtsverwertbaren Ermittlungsbericht.
Gern übernehmen wir auch Ihren Auftrag und informieren Sie im Vorfeld unverbindlich über die für Ihren Fall optimale Herangehensweise und die damit verbundenen Ermittlungskosten. Melden Sie sich telefonisch unter der oben genannten Rufnummer oder nutzen Sie für Ihre Anfrage unser Kontaktformular.
In vielen Nebenbeschäftigungsverhältnissen erfolgt die Bezahlung bevorzugt "unter der Hand".
Neben den vorgenannten leistungsbezogenen Gründen, die Zustimmung zu einer Nebenbeschäftigung zu verweigern, spielt oft auch die Gefahr des Geheimnisverrats eine Rolle und fungiert als Ausschlusskriterium. Verständlicherweise neigen Arbeitnehmer dazu, ihren Nebenjob in einem Unternehmen ausüben zu wollen, in das sie ihre Qualifikationen einbringen können, sprich in einem artverwandten Betrieb. Doch der Erstarbeitgeber dürfte kaum in Jubel ausbrechen, wenn die Zweitbeschäftigung ausgerechnet bei einem Mitbewerber ausgeübt wird. Er könnte nie wissen, ob und welche Firmeninterna auf diesem Wege zur Konkurrenz fließen, sei es bewusst oder aus Nachlässigkeit. Zudem hat es vielerorts allgemein einen faden Beigeschmack, wenn sich ein fähiger Angestellter auch bei der direkten Konkurrenz einbringt und folglich dazu beiträgt, die Marktposition des Mitbewerbers zu stärken. Entsprechend stehen die meisten Erstarbeitgeber derartigen Konstellationen von Nebenbeschäftigungen ablehnend gegenüber.
Unsere Münsteraner Wirtschaftsdetektive verfügen über die nötige Expertise, den Nachweis von Zweitbeschäftigungen bei Konkurrenten oder auch in Form freiberuflicher oder selbständiger Tätigkeiten zu erbringen. Dafür nutzen wir Methoden wie zum Beispiel die Einschleusung eines Detektivs oder einer Detektivin in das Unternehmen des Mitbewerbers oder eine legendierte Kontaktaufnahme zu dem betreffenden Mitarbeiter. Gern beraten unsere qualifizierten Wirtschaftsdetektive Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch zu den fallspezifischen Möglichkeiten. Schildern Sie uns Ihr Anliegen in einer E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-muenster.de oder rufen Sie uns an: 0251 7009 0014.
*Hinweis: Alle Einsätze der Kurtz Detektei Münster und Westfalen werden vom Hafenweg in Münster aus bearbeitet. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten oder -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei Münster und Westfalen, sofern nicht explizit anders ausgewiesen. Wir können Ihnen bundesweit günstige Anfahrtspauschalen bieten, Gleiches gilt für zahlreiche Regionen im Ausland. In ländlichen Gebieten erfolgt die Berechnung in der Regel von der nächstgrößeren Stadt. Weitere Informationen zu den Honoraren finden Sie hier und zu den Einsatzorten hier.
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